vom BVHK zusammengestellte sozialrechtliche Hilfen
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Bei einigen Herzfehlern muss die Gerinungsfähigkeit des Blutes medikamentös
herabgesetzt werden. Diese Gerinnungshemmung muss regelmäßig überwacht werden.
Dies kann man selbst recht einfach leisten mit einem dazu vorgesehenen Messgerät. Ein
Erfahrungsbericht (
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zeigt den einfachen Umgang mit diesem Hilfsmittel.
Leider haben die Krankenkassen beschlossen, dieses Gerät nur noch einem sehr eng begrenzten
Kreis von Patienten zu gewähren. Lesen Sie zu dieser unseres Erachtens unsinnigen Entscheidung
unseren Schriftverkehr mit dem IKK-Bundesverband
Die Versorgungssituation von Kindern mit angeborenen Herzfehlern ist immer dort nahezu ideal, wo
diese das Glück haben von einem Kinderarzt betreut zu werden, der gleichzeitig ausgebildeter
Kinderkardiologe ist. Leider wird durch die neueste Gesetzgebung diese glückliche Kombination
zukünftig verboten. Darüber hinaus wird auch noch zukünftig den Kinderkardiologen die
Betreung erwachsener Patienten mit angeborenen Herzfehlern verboten. Lesen Sie dazu die Veröffentlichungen
des BVHK:
Stellungnahme des BVHK zur haus- und fachärztlichen Versorgung herzkranker Kinder und Jugendlicher
durch niedergelassene Kinderkardiologen download als doc-file