PROLOG
Die "Familienorientierte Rehabilitation" dient der koeperlichen und seelischen Gesundheit der Familie. Sie ist seit 1985 nach und nach entstanden aus der Situation heraus, dass jedes Familienmitglied, in dessen Familie ein schwer chronisch krankes Kind behandelt und gepflegt werden muss, grossen Belastungen ausgesetzt ist. In der Regel ist es auch heute noch so, dass die Mutter das Kind in die Klinik begleitet, der Vater weiter im Berufsleben steht und die Geschwister, je nach Familienlage, nebenher oder durch Fremdpersonen betreut werden. Dabei erleben sich die Eltern oft nicht mehr als Partner und Eheleute, sondern jeder "funktioniert" in seinem Bereich. Geschwister fuehlen sich oft zu Recht benachteilig weil auf ihre Beduerfnisse nicht eingegangen werden kann.
Die Folgen koennen unterschiedliche psychosomatische Erkrankungen bei jedem einzelnen Familienmitglied sein.
Aus diesen Erfahrungen heraus ist es wichtig, den Familien in Zeiten grosser psychischer Belastung (das kann auch unabhaengig von einem Krankenhausaufenthalt sein) Hilfe zu gewaehren. Dafuer ist eine FOR ganz besonders gut geeignet. Praegnant gesagt: "Patient bei einer FOR ist die Familie".
Die Nachsorgeklinik Tannheim hat im Maerz 1999 folgende Formulierungshilfe fuer einen Antrag auf einen Reha-Antrag "Familienorientierte Rehabilitation und Nachsorge" zur Verfuegung gestellt:
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen
Die Familienorientierte Rehabilitation (FOR) ist keine gesetzlich gesicherte Leistung
der Krankenkassen, sondern eine "KANN-LEISTUNG". Es ist deshalb ganz entscheidend,
einen sehr guten, individuell begruendeten Antrag an den Kostentraeger zu stellen.
Die augenblickliche gesetzliche Lage erkennt im Grunde nur medizinische Indikationen
fuer eine Rehabilitation an, auch wenn die Indikation "Patient Familie bei schwer
chronisch krankem Kind" in der Stellungnahme des MDK zur FOR anerkennt wurde.
Ein Antrag auf eine FOR wird deshalb viel groessere Erfolgsaussichten haben, wenn die
medizinischen Indikationen (s. Anlage "Indikatioren des Reha-Status) ganz in den
Vordergrund gerueckt werden und die psychosozialen Indikationen zweitrangig
aufgefuehrt werden.
Der nachfolgende Antragstext soll Ihnen bei der Formulierung des Antrages helfen.
BEFUERWORTUNG EINER FOR NACH § 40 Abs. 2 SGB V
Familie ............................... mit folgenden Personen ...............(einzeln auffuehren)
Patient unserer Praxis/Klinik: ..................(Name, Vorname, geb.)
Diagnose:.......................
Vater: .......................
Diagnose(n):........................(Attest des behandelnden Arztes beilegen)
Mutter: ...............
Diagnose(n): ..................... (Ateste des behandelnden Arztes beilegen)
Geschwister:....................
Diagnose/n): ..................... (Attest des behandelnden Arztes beilegen)
Der o. g. Patient ist uns wegen seines angeborenen Herzfehlers seit ........ bekannt. Neben der schweren Beeintraechtigung durch den Herzfehler selbst war(en) ............. stationaere Aufenthalt(e) mit eingreifenden diagnostischen und therapeutischen Massnahmen erforderlich. Zuletzt erfolgte eine korrigierende Operation am offenen Herzen (eine interventionelle Herzkatheteruntersuchung oder anderes) im (Monat/Jahr) notwendig. Durch ................(z. B. Shunt, Rhythmusstoerungen, Klappeninsuffizienz, usw.) bestehen weiterhin ernste medizinische Probleme. Eine Fortfuehrung der medikamentoesen Therapie der ............... (Herzinsuffizienz, Rhythmusstoerung, Antikoagulation, usw.) ist zwingend erforderlich.
Aus unserer langjaehrigen Erfahrung wissen wir, dass angeborene Herzfehler mit all ihren Konsequenzen durch die praktische, physische und finanzielle Bewaeltigung eine grosse Belastung fuer alle Familienmitglieder darstellen. Die unsichere Prognose bezueglicher der weiteren Entwicklung des Herzfehlers belastet die weitere Zukunft erheblich.
In Gespraechen mit den Eltern von ...........(Patient) wurde immer wieder deutlich, dass durch die lange Abwesenheit der Mutter (des Vaters) Verhaltensstoerungen bei den anderen Kindern (Lernschwaeche, Leistungsabfall, Schlafstoerungen, Bettnaessen, usw.) aufgetreten sind und die Eltern auf Grund der ungeloesten Probleme unter vitaler Erschoepfung (Depressivitaet, Aengstlichkeit, Schlafstoerungen, usw.) leiden. In dieser Situation wuerde eine Nachsorgemassnahme im Sinner einer Mutter-Kind-Kur durch die erneute Trennung der Familie die augenblickliche Situation der Familie nur verschlechtern. Deshalb befuerworten wir dringend eine familienorientierte Rehabilitation, mit der wir in den letzten Jahren sehr gute Erfahrungen gemacht haben.
Bei Herrn ..........sind seit ........folgende Erkrankungen bekannt (s. beiliegendes
Attest des Hausarztes).
Bei Frau ......... sind seit ...................
Bei Geschwister ............. sind seit ................
Das Konzept der familienorientierten Rehabilitation fuer Kinder mit angeborenen Herzfehlern beinhaltet die Sicherung des medizinischen Heilerfolges von ........... (Patient), die Mitbehandlung der ............. (Familienangehoerige) sowie die psychische Stabilisierung der gesamten Familie und dient deshalb auch der Wiederherstellung und Verbesserung der Arbeitsfaehigkeit der Eltern und der Gesundung der Geschwister.
Aufgrund der Schwere der Erkrankung ist die Rehabilitationsmassnahme auf mindestens vier Wochen (s. Stellungnahme des MDK Baden-Wuerttemberg) anzusetzen. Wir schlagen die Nachsorgeklinik Tannheim ind 78052 VS-Tannheim, vor, in der durch einen Kinderkardiologen, einen Allgemeinmediziner, durch eine psyhsikalische Therapie und durch die psychosoziale Betreuung alle Voraussetzungen fuer eine erfolgreiche Rehabilitation im Sinner einer FOR gegeben sind.
Mit freundlichen Gruessen
Anlagen:
- Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft fuer Paediatrische Kardiologie
- Auszuege aus der Stellungnahme des MDK Baden-Wuerttemberg
- Bitte um Benachrichtigung ueber die Kostenuebernahme.
Nachsatz:
Dieser Textvorschlag sollte den jeweiligen Gegebenheiten und Beduerfnissen angepasst
werden.
Die einzelnen Anlagen liegen mit z. T. nicht vor, aber man kann sie beschaffen.
Wer noch Fragen dazu hat, kann sich an den "Bundesverband Herzkranke Kinder e. V." (BVHK) wenden, wo alle weiteren Informationen und evtl. Veraenderungen zusammenlaufen. Hermine Nock ist ja auch hier im Forum.
Herzliche Gruesse an alle Edith Roennebeck, idhk e. V.