Gegen diese unsinnige Entscheidung protestieren wir mit folgendem Offenem Brief
Mittlerweile erhielt ich einen ersten Zwischenbescheid als Antwort.
Dann tragen Sie sich bitte in die Unterschriftenliste ein:
Bei Problemen mit dem Formular können Sie mir auch eine email senden.
Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses Produktgruppe 21
hier: Gerinnungsmonitor (Coagu-Check-Geräte)
Sehr geehrter Herr Freigang,
ich wurde darüber informiert, daß auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen entschieden wurde, künftig Gerinnungsmonitore nur noch Patienten nach frischem Herzklappenersatz (4 Wochen nach der Operation) zu bewilligen. Eine Abgabe an andere Patientengruppen soll nicht mehr vorgenommen werden.
Diese Entscheidung halte ich für unbedacht und kontraproduktiv. Ich lege daher hiermit Protest dagegen ein.
Begründung:
Es steht medizinisch ausser Frage, daß die Gabe von Gerinnungshemmern
ausser nach frischem Herzklappenersatz noch bei einigen anderen
Indikationen angezeigt ist. Dazu gehören beispielsweise:
Als Vater eines Kindes, dessen angeborener Herzfehler palliativ operiert wurde (modifizierte Fontan-OP), habe ich die Selbstkontrolle des Gerinnungswertes schätzen gelernt. Sie ist mit einem kleinen, transportablen Gerät schnell, einfach und nahezu überall durchführbar.
Dieses Gerät hat nach meiner Kenntnis einen Anschaffungspreis von ca. DM 2.000,-. Die Kosten für das Verbrauchsmaterial betragen ca. DM 7,-- je Messung. Offensichtlich wollen die Krankenkassen diese Ausgaben einsparen. Aber um welchen Preis:
1. Bei Fortfall der Selbstkontrolle müssen die Patienten den
Gerinnungswert regelmässig vom Arzt überprüfen lassen. Das bedeutet
Zeit und Kosten für die Anfahrt zum Arzt und das Warten in der
Arztpraxis. Bei berufstätigen Patienten dürften noch
Einkommensverluste hinzukommen. Mancher Hausarzt hat nur die
Möglichkeit den Gerinnungswert venös zu bestimmen. Dazu muss jedesmal
eine Armvene punktiert werden. Das Blut muss dann an ein Labor geschickt
werden, was wiederum die Befundermittlung verzögert. Ausserdem muss bei
viele Ärzten der Patient zur Befundübermittlung ein zweites Mal in die
Praxis kommen.
Die Kosten für dieses umständliche Verfahren dürften deutlich über
den DM 7,-- liegen, die ein Test zu Hause kostet, und sind von den
Krankenkassen zu tragen. Da die Tests häufig lebenslang (wie z.B. bei
meinem jetzt 6-jährigem Sohn) und regelmässig (bei uns zunächst
täglich, jetzt wöchentlich) durchgeführt werden müssen, ist schnell
der Punkt erreicht, an dem es auch für die Krankenkassen billiger
gewesen wäre, ein Coagucheck-Gerät zu bezahlen und den Patient die
Untersuchungen selbst machen zu lassen.
2. Durch die Selbstbestimmung des Gerinnungswertes resultiert eine
genauere und sicherere Einstellung der Therapie. Der Wert wird immer mit
dem selben Verfahren festgestellt. Ergebnisverfälschungen durch
verschieden Reagenzien oder Verfahrensweisen der Ärzte oder Labors
entfallen.
Eine dringend notwendige aber ungeplante Kontrolle z.B. wegen eines
plötzlichen Durchfalles, auftretenden Blutungen oder dergleichen
scheitert nicht mehr an den ausgebuchten Sprechzeiten des Arztes, der
weiten Anfahrt oder an Sonn- und Feiertagen.
Es ist erwiesen, daß Patienten, die die Selbstkontrolle ausführen,
weniger Blutungskomplikationen und weniger thromboembolische Ereignisse
erleiden, als solche, die ihren Arzt konsultieren.
3. Die Selbstbestimmung verringert die Ankettung des Patienten an den Ort des Arztes oder Krankenhauses. Eine Selbstbestimmung ist auch in einem Hotelzimmer in z.B Italien oder Griechenland leicht möglich. Erst dadurch werden Urlaubsreisen der Betroffenen erst ermöglicht.
4. Ich kann keine Gründe erkennen, warum die Geräte nur noch einer m.E. willkürlich ausgewählten Patientengruppe zur Verfügung stehen sollen, was einer Diskriminierung aller Patienten anderer Indikationen gleichkommt.
Sehr geehrter Herr Freigang, ich fordere Sie auf, darauf hinzuwirken, daß diese unsinnige Entscheidung revidiert und ihre Umsetzung verhindert wird.
Diesen Brief werde ich auf meiner Internet-Seite zum Thema angeborener Herzfehler veröffentlichen und weitere Unterschriften sammeln. Ich beabsichtige, auch Ihre Rückantwort dort zu publizieren.
Mit freundlichen Grüssen
Bernd Asselborn
und weitere Unterschriften
Thomas Batinic
Marburg
Dr. Astrid Wetzel
Marburg
Enrico Hoffmann
Thamsbrück
Britta und Erik Bischoff
Freising
Ulrike Staub
Ebersbach
Interessengemeinschaft das Herzkranke Kind e.V., Elterngruppe Stuttgart
Dr. Hiendlmayer Gerhard
Augsburg
Gemeinschaftspraxis
Martina und Jürgen Lütkemeyer-Vorschütz
Paderborn
Dr. med. Christoph Irtel von Brenndorff
72076 Tübingen
Universitätsklinikum Kinderkardiologie
Frau Dr. B. Thalacker
72076 Tübingen
Universitätsklinikum Kinderkardiologie
Sylke und Wolfgang Maruck
Achim
Heike Jaberg-Weinspach und Uwe Weinspach
67714 Waldfischbach-Burgalben
Katy und Jürgen Helmdach
Lehre
Karin Nebeling
Kempten
Marcel Nebeling
Kempten
Roswitha Schöllhorn
Kempten
Susan Janett Burger
Kempten
Michael Nebeling
Kempten
Christine Postinett
Düsseldorf
Dieter Lehmann
72639 Neuffen
Annegret Bähnisch und Wolfgang Runschke
München
Woch, Rainer
46509 Xanten-Luettingen
Dr. R. Kozlik-Feldmann
München
Kinderkardiologie der LMU/Großhadern
Dr. M. Freund, Kinderkardiologe
Duisburg
Abt. Kinderkardiologie - Angeborene Herzfehler Herzzentrum KWK Duisburg
Manuela Bohn-Laber
Schondorf a. A.
Edith Rönnebeck
70193 Stuttgart
Interessengemeinschaft Das herzkranke Kind e. V.
Heinz Jürgen Fitsch
Dortmund
Herold Matthias
95100 Selb
privat
Norbert Bienefeld
41462 Neuss
Dr. Thomas Gebhardt
35085 Ebsdorfergrund
Dr. Supthut
Norderstedt
Notfallambulanz