Protestaktion gegen das "Verbot" der Gerinnungs-Selbsbestimmung

Auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen wurde entschieden, Gerinnungsmonitore nur noch sehr begrenzt zu bewilligen.

Gegen diese unsinnige Entscheidung protestieren wir mit folgendem Offenem Brief

Mittlerweile erhielt ich einen ersten Zwischenbescheid als Antwort.


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Offener Brief an die Spitzenverbände der Krankenkassen
zu Händen Herrn
Kurt Werner Freigang
IKK-Bundesverband
Friedrich-Ebert-Straße
51429 Bergisch Gladbach

Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses Produktgruppe 21
hier: Gerinnungsmonitor (Coagu-Check-Geräte)

Sehr geehrter Herr Freigang,

ich wurde darüber informiert, daß auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen entschieden wurde, künftig Gerinnungsmonitore nur noch Patienten nach frischem Herzklappenersatz (4 Wochen nach der Operation) zu bewilligen. Eine Abgabe an andere Patientengruppen soll nicht mehr vorgenommen werden.

Diese Entscheidung halte ich für unbedacht und kontraproduktiv. Ich lege daher hiermit Protest dagegen ein.

Begründung:
Es steht medizinisch ausser Frage, daß die Gabe von Gerinnungshemmern ausser nach frischem Herzklappenersatz noch bei einigen anderen Indikationen angezeigt ist. Dazu gehören beispielsweise:

Ebenso unbestritten dürfte es sein, daß bei Einnahme von Antikoagulantien eine ständige Kontrolle des Gerinnungswertes unumgänglich ist.

Als Vater eines Kindes, dessen angeborener Herzfehler palliativ operiert wurde (modifizierte Fontan-OP), habe ich die Selbstkontrolle des Gerinnungswertes schätzen gelernt. Sie ist mit einem kleinen, transportablen Gerät schnell, einfach und nahezu überall durchführbar.

Dieses Gerät hat nach meiner Kenntnis einen Anschaffungspreis von ca. DM 2.000,-. Die Kosten für das Verbrauchsmaterial betragen ca. DM 7,-- je Messung. Offensichtlich wollen die Krankenkassen diese Ausgaben einsparen. Aber um welchen Preis:

1. Bei Fortfall der Selbstkontrolle müssen die Patienten den Gerinnungswert regelmässig vom Arzt überprüfen lassen. Das bedeutet Zeit und Kosten für die Anfahrt zum Arzt und das Warten in der Arztpraxis. Bei berufstätigen Patienten dürften noch Einkommensverluste hinzukommen. Mancher Hausarzt hat nur die Möglichkeit den Gerinnungswert venös zu bestimmen. Dazu muss jedesmal eine Armvene punktiert werden. Das Blut muss dann an ein Labor geschickt werden, was wiederum die Befundermittlung verzögert. Ausserdem muss bei viele Ärzten der Patient zur Befundübermittlung ein zweites Mal in die Praxis kommen.
Die Kosten für dieses umständliche Verfahren dürften deutlich über den DM 7,-- liegen, die ein Test zu Hause kostet, und sind von den Krankenkassen zu tragen. Da die Tests häufig lebenslang (wie z.B. bei meinem jetzt 6-jährigem Sohn) und regelmässig (bei uns zunächst täglich, jetzt wöchentlich) durchgeführt werden müssen, ist schnell der Punkt erreicht, an dem es auch für die Krankenkassen billiger gewesen wäre, ein Coagucheck-Gerät zu bezahlen und den Patient die Untersuchungen selbst machen zu lassen.

2. Durch die Selbstbestimmung des Gerinnungswertes resultiert eine genauere und sicherere Einstellung der Therapie. Der Wert wird immer mit dem selben Verfahren festgestellt. Ergebnisverfälschungen durch verschieden Reagenzien oder Verfahrensweisen der Ärzte oder Labors entfallen.
Eine dringend notwendige aber ungeplante Kontrolle z.B. wegen eines plötzlichen Durchfalles, auftretenden Blutungen oder dergleichen scheitert nicht mehr an den ausgebuchten Sprechzeiten des Arztes, der weiten Anfahrt oder an Sonn- und Feiertagen.
Es ist erwiesen, daß Patienten, die die Selbstkontrolle ausführen, weniger Blutungskomplikationen und weniger thromboembolische Ereignisse erleiden, als solche, die ihren Arzt konsultieren.

3. Die Selbstbestimmung verringert die Ankettung des Patienten an den Ort des Arztes oder Krankenhauses. Eine Selbstbestimmung ist auch in einem Hotelzimmer in z.B Italien oder Griechenland leicht möglich. Erst dadurch werden Urlaubsreisen der Betroffenen erst ermöglicht.

4. Ich kann keine Gründe erkennen, warum die Geräte nur noch einer m.E. willkürlich ausgewählten Patientengruppe zur Verfügung stehen sollen, was einer Diskriminierung aller Patienten anderer Indikationen gleichkommt.

Sehr geehrter Herr Freigang, ich fordere Sie auf, darauf hinzuwirken, daß diese unsinnige Entscheidung revidiert und ihre Umsetzung verhindert wird.

Diesen Brief werde ich auf meiner Internet-Seite zum Thema angeborener Herzfehler veröffentlichen und weitere Unterschriften sammeln. Ich beabsichtige, auch Ihre Rückantwort dort zu publizieren.

Mit freundlichen Grüssen
Bernd Asselborn

und weitere Unterschriften

Thomas Batinic
Marburg

Dr. Astrid Wetzel
Marburg

Enrico Hoffmann
Thamsbrück

Britta und Erik Bischoff
Freising

Ulrike Staub
Ebersbach
Interessengemeinschaft das Herzkranke Kind e.V., Elterngruppe Stuttgart

Dr. Hiendlmayer Gerhard
Augsburg
Gemeinschaftspraxis

Martina und Jürgen Lütkemeyer-Vorschütz
Paderborn

Dr. med. Christoph Irtel von Brenndorff
72076 Tübingen
Universitätsklinikum Kinderkardiologie

Frau Dr. B. Thalacker
72076 Tübingen
Universitätsklinikum Kinderkardiologie

Sylke und Wolfgang Maruck
Achim

Heike Jaberg-Weinspach und Uwe Weinspach
67714 Waldfischbach-Burgalben

Katy und Jürgen Helmdach
Lehre

Karin Nebeling
Kempten

Marcel Nebeling
Kempten

Roswitha Schöllhorn
Kempten

Susan Janett Burger
Kempten

Michael Nebeling
Kempten

Christine Postinett
Düsseldorf

Dieter Lehmann
72639 Neuffen

Annegret Bähnisch und Wolfgang Runschke
München

Woch, Rainer
46509 Xanten-Luettingen

Dr. R. Kozlik-Feldmann
München
Kinderkardiologie der LMU/Großhadern

Dr. M. Freund, Kinderkardiologe
Duisburg
Abt. Kinderkardiologie - Angeborene Herzfehler Herzzentrum KWK Duisburg

Manuela Bohn-Laber
Schondorf a. A.

Edith Rönnebeck
70193 Stuttgart
Interessengemeinschaft Das herzkranke Kind e. V.

Heinz Jürgen Fitsch
Dortmund

Herold Matthias
95100 Selb
privat

Norbert Bienefeld
41462 Neuss

Dr. Thomas Gebhardt
35085 Ebsdorfergrund

Dr. Supthut
Norderstedt
Notfallambulanz



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